Rechtsprechung
   BVerwG, 12.04.1973 - II C 19.73   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1973,1866
BVerwG, 12.04.1973 - II C 19.73 (https://dejure.org/1973,1866)
BVerwG, Entscheidung vom 12.04.1973 - II C 19.73 (https://dejure.org/1973,1866)
BVerwG, Entscheidung vom 12. April 1973 - II C 19.73 (https://dejure.org/1973,1866)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1973,1866) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • MDR 1973, 698
  • VersR 1973, 975
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 16.11.1961 - IV ER 403.61

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 12.04.1973 - II C 19.73
    Der Begründung des Wiedereinsetzungsantrags ist jedoch nicht zu entnehmen, daß die Prozeßbevollmächtigten des Klägers, deren Verschulden der Kläger sich wie eigenes Verschulden zurechnen lassen muß (vgl. z.B. BVerwGE 13, 181 [182]), ohne ihr Verschulden verhindert waren, die Frist zur Einlegung der Revision einzuhalten.
  • BVerwG, 21.03.1967 - VI C 58.67

    Haftung eines Prozessbevollmächtigten für das Verschulden einer Sekretärin in

    Auszug aus BVerwG, 12.04.1973 - II C 19.73
    Ein Rechtsanwalt muß aber auch Vorkehrungen treffen, die sicherstellen, daß Fertigung und Absendung der fristwahrenden Schriftsätze überwacht werden (vgl. Bundessozialgericht , Beschluß vom 28. Oktober 1964 - 4 RJ 453.64 - [NJW 1965, 320]; ebenso Bundesverwaltungsgericht , Beschlüsse vom 21. März 1967 - BVerwG VI C 58.67 - und vom 7. Juli 1967 - BVerwG II C 10.66 -).
  • BVerwG, 28.06.1968 - VI C 52.67

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 12.04.1973 - II C 19.73
    Schon dies nötigt zur Zurückweisung des Antrages auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (ebenso Bundesverwaltungsgericht , Urteil vom 28. Juni 1968 - BVerwG VI C 52.67 -).
  • BVerwG, 13.04.1962 - VII C 148.61

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Wiedereinsetzung in den vorherigen

    Auszug aus BVerwG, 12.04.1973 - II C 19.73
    Diesem Erfordernis wird von Rechtsanwälten in der Regel in der Weise Rechnung getragen, daß nicht nur die rechtzeitige Wiedervorlage der Handakte durch Verfügung einer "Prompt-Frist" gesichert, sondern außerdem die Rechtsmittelfrist selbst in einen Fristenkalender eingetragen und dieser Kalender von einem zuverlässigen, in der Praxis erprobten und vom Prozeßbevollmächtigten kontrollierten Angestellten geführt und überwacht wird (vgl. Bundesverwaltungsgericht , Beschluß vom 13. April 1962 - BVerwG VII C 148.61 - [Buchholz BVerwG 310 § 60 VwGO Nr. 18]; Bundesgerichtshof, Urteil vom 27. September 1967 - I b ZR 69.66 - [Lindenmaier-Möhring Nr. 30 zu § 233 (Fc) ZPO]).
  • BSG, 28.10.1964 - 4 RJ 453/64
    Auszug aus BVerwG, 12.04.1973 - II C 19.73
    Ein Rechtsanwalt muß aber auch Vorkehrungen treffen, die sicherstellen, daß Fertigung und Absendung der fristwahrenden Schriftsätze überwacht werden (vgl. Bundessozialgericht , Beschluß vom 28. Oktober 1964 - 4 RJ 453.64 - [NJW 1965, 320]; ebenso Bundesverwaltungsgericht , Beschlüsse vom 21. März 1967 - BVerwG VI C 58.67 - und vom 7. Juli 1967 - BVerwG II C 10.66 -).
  • BVerwG, 21.10.1975 - VI C 170.73

    Voraussetzungen der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Fristgemäße

    § 60 VwGO enthält keine so umfassende Regelung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, daß eine weitere Ergänzung durch Vorschriften der Zivilprozeßordnung ausgeschlossen ist; auch stehen grundsätzliche Unterschiede zwischen Zivil- und Verwaltungsprozeß einer Übernahme des § 232 Abs. 2 ZPO nicht entgegen (vgl. BVerwGE 13, 181 [182], Beschluß vom 30. Juli 1969 - BVerwG VIII B 134.67 -, Beschlüsse vom 12. April 1973 - BVerwG II C 19.73 - [Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 72], vom 12. Juni 1974 - BVerwG VI CB 212.73 - und vom 20. August 1974 - BVerwG I B 14.74 - [Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 78]).
  • BVerwG, 26.11.1974 - II B 77.73

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Verschulden des Prozessbevollmächtigten

    Zu den Sorgfaltspflichten des Prozeßbevollmächtigten bei der Kontrolle der Eintragung von Rechtsmittelfristen durch sein Büropersonal (im Anschluß an Beschluß vom 12. April 1973 - BVerwG II C 19.73 - BVerwGE 13, 181 [182] und 13, 141 [146].

    Diesem Erfordernis wird von Rechtsanwälten, wie der Senat bereits in seinem den Parteien bekannten Beschluß vom 12. April 1973 - BVerwG II C 19.73 - dargelegt hat, in der Regel in der Weise Rechnung getragen, daß nicht nur die rechtzeitige Wiedervorlage der Handakte (zur Bearbeitung) durch Verfügung einer "Prompt-Frist" oder "Vorfrist" gesichert, sondern außerdem der Ablauf der Rechtsmittelfrist selbst unter dem Tag des Fristablaufs in einen Fristenkalender eingetragen und dieser Kalender von einem zuverlässigen, in der Praxis erprobten und vom Prozeßbevollmächtigten kontrollierten Angestellten geführt und überwacht wird (vgl. die ebendort zitierte Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, des Bundesgerichtshofs und des Bundessozialgerichts und des weiteren den Beschluß des Bundesgerichtshofs vom 31. Januar 1955 - II ZB 20/54 - in Lindenmaier-Möhring, 1950 bis 1955, § 232 Abs. 2 ZPO Nr. 22).

  • BVerwG, 31.01.1991 - 5 B 2.91

    Überwachung der Fertigung und Absendung fristwahrender Schriftsätze -

    Der Verpflichtung, durch geeignete Vorkehrungen sicherzustellen, daß Fertigung und Absendung der fristwahrenden Schriftsätze überwacht werden (dazu BVerwG, Beschluß vom 12. April 1973 - BVerwG 2 C 19.73 - mit weiteren Nachweisen), haben die Prozeßbevollmächtigten des Beklagten durch die in ihrer Kanzlei geübte Praxis genügt, nach der die von einem der dort tätigen Rechtsanwälte verfügten Rotfristen in der jeweiligen Akte zu vermerken, sodann in den Rotfristenkalender einzutragen und schließlich zur Kontrolle, daß die Eintragung vorgenommen worden ist, an dem in der Akte angebrachten Vermerk abzuhaken sind (vgl. auch BVerwG, Beschluß vom 27. Juni 1984 - BVerwG 9 B 3209.82 - ).
  • OVG Niedersachsen, 28.10.1993 - 12 L 3205/93

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Behörde; Verschulden; Rechtsmittelfrist;

    Darüber hinaus muß er auch Vorkehrungen treffen, die sicherstellen, daß die Fertigung und Absendung fristwahrender Schriftsätze in der Weise überwacht werden, daß eine Frist in einen Fristenkalender oder eine vergleichbare Einrichtung eingetragen wird und frühestens gelöscht werden darf, wenn das fristwahrende Schriftstück unterzeichnet und postfertig gemacht worden ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 12.4.1973 - II C 19/73 -, MDR 1973, 698; BFH, Beschl. v. 18.1.1984 - I R 196/83 -, BStBl 1984, Teil II, S. 441; BGH, Urt. v. 28.11.1990 - XII ZB 19/90 -, NJW 1991, 1178).
  • BVerwG, 23.04.1992 - 8 B 8.92

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Fist zur Einlegung der

    (vgl. auch Beschluß vom 12. April 1973 - BVerwG 2 C 19.73 - Buchholz 310 § 60 Nr. 72; BGH, Beschluß vom 14. Dezember 1982 - VIII ZB 40/82 - MDR 1983, 486 [BGH 26.01.1983 - VIII ZR 258/81]).
  • BVerwG, 23.04.1992 - 8 B 162.91

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung einer

    Nach dieser Entscheidung "muß der Büroablauf so organisiert sein, daß, jedenfalls für fristwahrende Schriftsätze, etwa durch Führung eines Postausgangsbuches oder durch einen Vermerk im Terminkalender eine wirksame Ausgangskontrolle durchgeführt werden kann (vgl. auch Beschluß vom 12. April 1973 - 2 C 19.73 -Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 72; BGH, Beschlüsse vom 9. November 1976 - VI ZB 12/76 - VersR 1977, 331 und vom 14. Dezember 1982 - VIII ZB 40/82 - MDR 1983, 486 [BGH 26.01.1983 - VIII ZR 258/81]).
  • BVerwG, 02.05.1985 - 8 B 23.85

    Versäumung der Beschwerdefrist

    Damit wird die Erfüllung der einem Rechtsanwalt obliegenden Sorgfaltspflicht, "daß er geeignete personelle und organisatorische Maßnahmen trifft, welche die Wahrung der gesetzlichen Fristen sicherstellen, und daß er die Verfolgung seiner Anordnungen überwacht" (Beschluß vom 12. April 1973 - BVerwG II C 19.73 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 72 S. 60 [62]), nicht hinreichend dargelegt.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht